Wenn wir jedes Element des neuen virtuellen Eldorados betrachten, können wir davon ausgehen, dass das aktuelle Recht es ermöglicht, Streitigkeiten über Marken und Urheberrechte (Eigentum und Schutz) beizulegen und somit ihren Schutz in diesem entstehenden Umfeld zu regeln.
Was ist das rechtliche Arsenal für den Markenschutz im Metaverse?
Die Verwendung der Blockchain zur Erstellung einer NFT ändert nichts an den Fragen zum Eigentum an virtuellen oder physischen Unternehmen oder Produkten, auf die sich die NFT bezieht. Nicht einmal diejenigen, die sich auf das Eigentum an Markennutzungsrechten und Urheberrechten beziehen, mit Ausnahme derjenigen, die sich auf die Urheberrechts- oder Markennutzung durch einen Dritten, Verkäufer von Originalprodukten, beziehen.
Wenn natürlich der Markenschutz im Web 3 Schwierigkeiten bei der Identifizierung und Lokalisierung von Akteuren und damit auch bei der territorialen Zuständigkeit der Gerichte aufwerfen kann, dann ist dies im Zeitalter des Internets ein Klassiker geworden. Praktiker und Gerichte sind sich dieser Schwierigkeiten bewusst, und das Marken- und Urheberrecht sowie das Zivilverfahren bieten Eigentümern nützliche Rechtsinstrumente, um ihre Rechte im Metaversum zu schützen und zu handeln.
Zum Beispiel bot Regisseur Quentin Tarantino an, NFTs im Austausch gegen digitale Kopien seines berühmten Drehbuchs für „Pulp Fiction“ zu verkaufen. Studio Miramax engagierte den Regisseur. Angesichts der Vorladung stellt sich die Frage, ob Tarantinos Rechte zum Verzicht auf die Rechte am Drehbuch von 1993, d. h. die Rechte zur Bearbeitung und Veröffentlichung des Drehbuchs, ihm erlauben, NFTs im Zusammenhang mit handschriftlichen Elementen des Drehbuchs zu verkaufen.
Nike seinerseits verklagte StockX, das anbietet, NFTs im Zusammenhang mit echten Nike-Schuhen zu verkaufen, von denen es behauptet, dass sie in einem klimatisierten Hochsicherheitssafe untergebracht sind. Käufer von NFTs können diese entweder weiterverkaufen oder gegen das entsprechende echte Paar Schuhe tauschen. Nike verklagt StockX wegen Markenverletzung und unlauterem Wettbewerb. StockX verteidigt sich, indem es sich auf die Erschöpfung der Markenrechte nach dem ersten Verkauf tatsächlicher Schuhe durch einen Lizenznehmer und die legale Verwendung der Marke durch einen Verkäufer von Originalprodukten beruft.
NFT, Blockchain: der Mythos der Authentizität?
Zur Erinnerung: NFT und Blockchain-Technologie bieten dem Käufer nur dann eine Eigentums- oder Echtheitsgarantie, wenn sich der mit der NFT verbundene Vertrag (i) auf ein virtuelles oder reales Produkt oder Werk bezieht, bei dem der Verkäufer der NFT tatsächlich der Eigentümer ist , und (ii) den Zugang des Käufers zum Produkt oder Werk angemessen und nachhaltig regelt.
Wenn NFTs von den Eigentümern der Marken und/oder Urheberrechtsinhabern des Werks zum Verkauf angeboten werden, bieten sie eine starke Garantie für die Originalität des Produkts oder Werks. Wenn jedoch das von NFT genehmigte Produkt oder Werk die Urheberrechte oder Warenzeichen Dritter verletzt, ist der Verkäufer und/oder Käufer mit Verletzungsklagen wie den oben genannten konfrontiert.
In einem solchen Szenario wird die viel gepriesene Sicherheit in Blockchain und NFT nicht viel nützen.
Ebenso räumen weder die NFT noch die Blockchain Rechte zur Verwertung des Produkts oder Werks ein, es sei denn, der mit der NFT verbundene Vertrag sieht dies ausdrücklich vor und der NFT-Verkäufer besitzt bereits die Verwertungsrechte. Somit erlaubt der Kauf eines virtuellen Kleides durch NFT von einem virtuellen Modedesigner oder Turnschuhen dem Käufer nicht, das virtuelle Produkt (und natürlich auch kein echtes) zu reproduzieren.
Welche Werte haben virtuelle Markenprodukte im Metaverse?
Neben den spezifischen Merkmalen von NFT und den Einschränkungen, die mit den von der Blockchain versprochenen Garantien verbunden sind, müssen wir uns nun die virtuelle Welt ansehen, in der sich diese neuen Produkte entwickeln. Das heutige Metaversum ist kein vereinheitlichender Plan für geschäftliche oder soziale Interaktionen mehr: Man könnte sagen, dass es im Moment … kein Metaversum gibt.
Tatsächlich ist das Verschieben von Avataren und/oder ihrer Anhänge von einer virtuellen Welt in eine andere ein wichtiges Thema im Metaversum, aber es ist noch keine Realität.
Daher kann ein Käufer eines virtuellen Designerkleides nicht frei von World of Warcraft zu Sims oder von League of Legends zu Fortnite oder anderen Open-World-Multiplayer-Videospielen oder zwischen diesen Spielen und mehreren offenen Universen, sogenannten Metaversen, wie The Sand Box, wechseln oder Dezentral. Was virtuelle Turnschuhe betrifft, bleibt die Übernahme von RTFKT durch Nike für ihre Entwicklung und die virtuellen Orte, an denen sie getragen werden können, noch zu entdecken.
Nach der Modeerscheinung werden virtuelle Produkte, die von Marken oder Einzelpersonen verkauft werden, mehr oder weniger Aufmerksamkeit und Wert erregen, die ein Käufer in einer, mehreren oder allen virtuellen Umgebungen verwenden kann.
NFT, Blockchain…: ein Vertrag wie jeder andere
Die Nachhaltigkeit und Zugänglichkeit virtueller Produkte wirft technische und rechtliche Fragen auf, die durch NFTs und Blockchain nicht gelöst wurden.
Die Lösung für Marken besteht darin, ihre virtuellen Produkte jenseits der aufkeimenden Metaverse-Mode attraktiver zu machen. Die Herausforderung sollte darin bestehen, Inhalt und Umfang der Eigentumsrechte und möglicherweise geistigen Eigentumsrechte, die Käufern angeboten werden, wenn sie virtuelle Markenprodukte zum Verkauf anbieten, so genau wie möglich zu bestimmen.
Nur bei diesem Ansatz können NFTs eine umfassende Rolle bei der Sicherstellung der Authentizität spielen, wenn sie von den rechtmäßigen Eigentümern von Marken und anderen geistigen Eigentumsrechten mit geeigneten vertraglichen Bestimmungen umgesetzt werden.
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* Stefan Naumann leitet die Patentrechtspraxis von Hughes Hubbard und Reed LLP mir Paris. Eingetragen bei der Pariser Anwaltskammer Und aus Kalifornien, Und Es ist in der Liste aus Lineale ichDie World Intellectual Property Organization, insbesondere Domainnamen.